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Verkehrsrecht > Verwarnung durch die Polizei _

 Rubrik: Wenn sie Polizei es auf eine Verwarnung reduziert!

Wir unterscheiden:

a.) Die Verwarnung von der abgesehen werden kann, wenn es sich um leichte unbedeutende Verstösse handelt.

b.) Die kostenlose Verwarnung ist die Verwarnung von der nicht abgesehen wird, obwohl es sich auch um leichte unbedeutende Verstösse handelt.

c.) Die gebührenpflichtige Verwarnung, die zwischen fünf und 35 € kosten kann und sich an den festen Regelsätzen des Bussgeldkataloges orientiert, soweit der Tatbestand dort erfasst ist. Diese gebührenpflichtige Verwarnung bedarf Ihres Einverständnisses (und Ihrer fristgerechten Zahlung!) um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Darüber sind Sie aufzuklären. Die Verwarnung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.

Behinderungen oder die Gefährdung Dritter, Sachbeschädigung machen die Verwarnung - analog zum Bussgeld - ensprechend teurer.

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Was sind Verwarnungen im Verkehrsrecht?

Verwarnungsgelder sind keine Bussgelder und sind frei von deren manchmal unangenehmen Begleiterscheinungen wie: Fahrverbot und Punkte in der Verkehrssünderdatei. Auch für Fahranfänger haben Verwarnungsgelder nicht die Folgen, wie sie mit Bussgeldern manchmal einhergehen. Haben Sie Ihr Verwarnungsgeld fristgerecht gezahlt, ist der damit geahndete Verstoss ein für alle Mal erledigt.

Fünf Euro sind das Maximum, welches von Fussgängern (i.d.R.) erhoben wird. Bei Radfahrern sind es (i.d.R.) 10 Euro.

Wird die Verwarnung nicht angenommen, widersprochen oder wird nicht fristgerecht gezahlt, wird der Sachverhalt durch die zuständige Behörde geprüft. Sodann wird ein Bussgeldverfahren in Gang gesetzt. Es kann aber auch eingestellt werden. Das soll tatsächlich schon vorgekommen sein, wie unbestätigte Gerüchte aus Insiderkreisen behaupten.

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Rechtliche Fehler, auch im Verkehrsrecht -

Im Verkehrsrecht ist es nicht anders als in anderen rechtlichen Angelegenheiten: Fehler im Vorfeld wirken sich später fatal aus und dann kann auch der beste Anwalt meist nichts mehr machen.

Also besser:

Absichern und einen Anwalt fragen:

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