Als
Fahrzeugführer in anderen als den Fällen
des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil >
rotes Wechsellichtzeichen oder rotes
Dauerlichtzeichen nicht beachtet >
50,- € > drei Punkte -
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
> mit Gefährdung oder
Sachbeschädigung > 200,- € >
vier Punkte > ein Monat
Fahrverbot -
Anmerkung:
Obiges heisst nicht anderes, als dass
Sie keinen Grünpfeil hatten, der Ihnen
anzeigte, dass Sie abbiegen dürfen, die
Ampel rot war und Sie innerhalb einer
Sekunde nach Rotwerden dieser Ampel
durchgefahren sind.
Bei
schon länger als eine Sekunde
andauernder Rotphase eines
Wechsellichtzeichens > 125,-€
> Vier Punkte > ein Monat
Fahrverbot |
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
> 200,-€ > vier Punkte
> ein Monat Fahrverbot
Beim
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
Vor
dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht
angehalten > 50,-€ >
drei Punkte -
den
Fahrzeugverkehr der freigegebenen
Verkehrsrichtungen - ausgenommen den
Fahrradverkehr auf Radwegen - gefährdet
> 60,-€ > drei Punkte -
den
Fußgängerverkehr oder den
Fahrradverkehr auf Radwegfurten der
freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert >
60,-€ > drei Punkte |
mit Gefährdung > 75,-€
> drei Punkte
|