Bussgelder
                       
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 Rubrik: Bussgelder - Alkohol + sonstige Drogen -

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Alkoholmengen im Blut -

Von 0,3 bis unter 0,5 Promille: keine Strafbarkeit, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt. Strafbar jedoch bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall  > 7 Punkte  > die Strafen: Geldstrafe  > Freiheitsstrafe  > Führerscheinentzug -

Ab 0,5 Promille  > 250,- €  > vier Punkte  > ein Monat Fahrverbot -
Ist bereits eine Entscheidung eingetragen  > 500,- €  > vier Punkte  > drei Monate Fahrverbot -
Sind mehrer Entscheidungen eingetragen  >  750,- €  > vier Punkte  <  drei Monate Fahrverbot -

Ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug  > 7 Punkte  >  6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis -

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Weitere Rauschmittel  > unabhängig von der konsumierten Menge!

Wie Cannabis - Heroin - Kokain - Morphin - Ecstasy - Amphetamine  >
250,- €  > Vier Punkte  > ein Monat Fahrverbot -
Ist bereits eine Entscheidung eingetragen  > 500,- €  > vier Punkte  > drei Monate Fahrverbot -
Sind bereits mehrere Entscheidungen eingetragen  > 750,- €  > vier Punkte  >  drei Monate Fahrverbot -

Es handelt sich hier um Mindeststrafsätze. Hinzukommende Gefährdung Dritter oder Sachbeschädigung führen zu einer Erhöhung der Regelsätze, soweit diese sich nicht schon im Grundtatbestand finden-
 
  40,- € = mit Gefährdung   > 50,- €  | mit Sachbeschädigung  > 60,- €
  50,- € = mit Gefährdung   > 60,- €  | mit Sachbeschädigung  > 75,- €
  60,- € = mit Gefährdung   > 75,- €  | mit Sachbeschädigung  > 90,- €
  75,- € = mit Gefährdung  >100,- €  | mit Sachbeschädigung  >125,- €
  90,- € = mit Gefährdung  >110,- €  | mit Sachbeschädigung  >135,- €
100,- € = mit Gefährdung  >125,- €  | mit Sachbeschädigung  >150,- €
125,- € = mit Gefährdung  >150,- €  | mit Sachbeschädigung  >175,- €
150,- € = mit Gefährdung  >175,- €  | mit Sachbeschädigung  >225,- €
175,- € = mit Gefährdung  >200,-
€  | mit Sachbeschädigung  >225,- €
200,- € = mit Gefährdung  >225,- €  | mit Sachbeschädigung  >225,- €

Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung - führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:

40,- € = 50,-€  | 50,-€ =: 60,-€  |  60,-€ = 75,-€  |  75,-€ = 100,-€  |

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Bussgeldkatalog - Bussgelder - Anmerkungen

Auch allgemeiner Drogenkonsum der nicht in Verbindung mit dem Führen oder Besitzen eines Fahrzeuges steht, kann rechtliche Relevanzen haben, wie z.B., dass noch nach längerer Zeit die Beibringung eines Nachweisgutachtens über den Drogenkonsum verlangt werden kann und möglicherweise der Führerschein entzogen wird.

Eigene Anmerkung: Alles was mit Drogen (ausser Alkohol) im Strassenverkehr zu tun hat, ist unter Juristen teilweise sehr umstritten. 

Nicht zuletzt deshalb, weil auch vielfach die Nachweise fehlen. Es finden sich jedoch oft ausgesprochene Hardliner und so ist es oft "Glücksache" wie Verstösse im Einzelfall beurteilt werden.

So versuchen die Gerichte sich an der Alkoholproblematik zu orientieren, wo z. B. zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit unterschieden wird.

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Tipp: Gerade für Notfälle mit dem Auto: Unsere Telefonnummer im Handy speichern _

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