| Alkoholmengen
im Blut -
Von
0,3 bis unter 0,5 Promille: keine
Strafbarkeit, wenn keine Anzeichen für
Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht
zu einem Unfall kommt. Strafbar jedoch
bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder
bei Beteiligung an einem Unfall
> 7 Punkte > die Strafen:
Geldstrafe > Freiheitsstrafe
> Führerscheinentzug -
Ab
0,5 Promille > 250,- €
> vier Punkte > ein Monat
Fahrverbot -
Ist bereits eine Entscheidung
eingetragen > 500,- €
> vier Punkte > drei Monate
Fahrverbot -
Sind mehrer Entscheidungen
eingetragen > 750,-
€ > vier Punkte <
drei Monate Fahrverbot -
Ab
1,1 Promille: Geldstrafe oder
Freiheitsentzug > 7 Punkte
> 6 Monate bis
5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis -
Weitere
Rauschmittel > unabhängig
von der konsumierten Menge !!!!!
wie Cannabis - Heroin - Kokain -
Morphin - Ekstasy - Amphetamine
>
250,- € > Vier Punkte
> ein Monat Fahrverbot -
Ist bereits eine Entscheidung
eingetragen > 500,- €
> vier Punkte > drei
Monate Fahrverbot -
Sind bereits mehrere Entscheidungen
eingetragen > 750,- €
> vier Punkte > drei
Monate Fahrverbot -
Es
handelt sich hier um Mindeststrafsätze.
Hinzukommende Gefährdung Dritter oder
Sachbeschädigung führen zu einer
Erhöhung der Regelsätze, soweit diese
sich nicht schon im Grundtatbestand
finden-
40,- € = mit Gefährdung
> 50,- € | mit
Sachbeschädigung > 60,- €
50,- € = mit Gefährdung
> 60,- € | mit
Sachbeschädigung > 75,- €
60,- € = mit Gefährdung
> 75,- € | mit
Sachbeschädigung > 90,- €
75,- € = mit Gefährdung
>100,- € | mit
Sachbeschädigung >125,- €
90,- € = mit Gefährdung
>110,- € | mit
Sachbeschädigung >135,- €
100,- € = mit Gefährdung >125,-
€ | mit Sachbeschädigung
>150,- €
125,- € = mit Gefährdung >150,-
€ | mit Sachbeschädigung
>175,- €
150,- € = mit Gefährdung >175,-
€ | mit Sachbeschädigung
>225,- €
175,- € = mit Gefährdung >200,-
€
| mit Sachbeschädigung >225,-
€
200,- € = mit Gefährdung >225,-
€ | mit Sachbeschädigung
>225,- €
Enthält
der Grundtatbestand bereits eine
Gefährdung - führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
40,-
€ = 50,-€ | 50,-€ =: 60,-€
| 60,-€ = 75,-€ | 75,-€
= 100,-€ |
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