| Verkehr
+ Verkehrsrecht
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+ Führerscheinentzug - Fahrzeuge -
Autos + Geld - zu schnelles Fahren -
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? -) sind die Stichworte dieser Seite. |
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| Rubrik:
Grundlagen - Bussgeldkatalog - |
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| Zuwiderhandlungen
gegen § 24 und § 24a StVG |
| §1
Bußgeldkatalog |
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| Bei
Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24
und 24a des Strassenverkehrsgesetzes,
die in der Anlage zu dieser Verordnung
> Bußgeldkatalog - BKat < aufgeführt
sind, ist eine Geldbusse nach den dort
bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei
Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des
Strassenverkehrsgesetzes, bei denen im
Bussgeldkatalog ein Regelsatz bis zu 35
Euro bestimmt ist, ist ein
entsprechendes Verwarnungsgeld zu
erheben. |
| Die
im Bussgeldkatalog bestimmten Beträge
sind Regelsätze, die von fahrlässiger
Begehung und gewöhnlichen Tatumständen
ausgehen. |
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Die
sogenannten Ordnungswidrigkeiten sind
tagtäglich zigtausendfach vorkommende
Verstösse gegen:
- StrassenverkehrsGesetz
- StrassenverkehrsOrdnung
- StrassenverkehrszulassungsOrdnung
- FahrerlaubnisVerordnung
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| Die
Regelsätze für schwerwiegende
Verkehrsverstösse sind nach
Tatbeständen geordnet im
Bussgeldkatalog vereinheitlicht. Ein im
Bussgeldkatalog erfasster Tatbestand,
muss sich auch an den dort festgelegten
Bussgeldern orientieren. |
| Diese
"Regelsätze" genannten
Bussgelder gehen von
"normalen" Tatumständen aus
und fahrlässiger Begehung - dem
Grundtatbestand. |
| Abweichungen
von dieses Grundtatbestand wie Vorsatz,
Gefährdung Dritter oder Beschädigung
des Eigentums Dritter erhöhen die
Regelsätze. Zusätzlich können Punkte
und Fahrverbote verhängt werden. Punkte
und rechtskräftige Bussgeldbescheide
werden in der Verkehrssünderkartei
eingetragen. |
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| Verstösst
ein Handeln gegen mehrere im
Bussgeldkatalog gelistete Tatbestände.
so ist nur ein Regelsatz anzuwenden.
Unterscheiden sich diese Regelsätze der
Höhe nach, gelangt der Höchste zur
Anwendung. |
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| Ein
Fahrverbot, das verhängt wird, weil der
Führer eines Fahrzeuges ständig
(beharrlich) gegen Verkehrsregeln
verstösst, ist (i.d.R.) auf einen Monat
festzusetzen. |
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| Haben
Sie schon einmal die zugelassene
Geschwindigkeit um mehr als 25 kmh
überschritten, deswegen eine Geldstrafe
erhalten und lassen sich innerhalb eines
Jahres (ab Rechtskraft der Geldbusse)
wieder dabei erwischen, dass Sie
schneller als 25 kmh sind, müssen Sie
mit einem Fahrverbot rechnen. |
| Wird
(die Ausnahme) auf ein Fahrverbot
verzichtet, erhöht sich der im
Bussgeldkatalog vorgesehene Regelsatz
(entsprechend) angemessen. |
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| Für
Fahranfänger haben die Tatbestände
besondere Bedeutung. Schwerwiegende -
rechtskräftig festgestellte -
Verkehrsverstösse haben eine
Verlängerung der Probezeit und eine
Nachschulung zur Folge. |
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| Für
nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer
reduzieren sich die Regelsätze (i. d.
R.) um 50 Prozent.
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