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Bussgeldkatalog - Grundlagen |
Rubrik: Rechtliche Grundlagen - Zuwiderhandlungen gegen § 24 und § 24a StVG §1 Bußgeldkatalog Bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24 und 24a des Strassenverkehrsgesetzes, die in der Anlage zu dieser Verordnung > Bußgeldkatalog - BKat < aufgeführt sind, ist eine Geldbusse nach den dort bestimmten Beträgen festzusetzen. Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Strassenverkehrsgesetzes, bei denen im Bussgeldkatalog ein Regelsatz bis zu 35 Euro bestimmt ist, ist ein entsprechendes Verwarnungsgeld zu erheben.Die im Bussgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen ausgehen. ---Die sogenannten Ordnungswidrigkeiten sind tagtäglich zigtausendfach vorkommende Verstösse gegen:
Diese "Regelsätze" genannten Bussgelder gehen von "normalen" Tatumständen aus und fahrlässiger Begehung - dem Grundtatbestand. Abweichungen von dieses Grundtatbestand wie Vorsatz, Gefährdung Dritter oder Beschädigung des Eigentums Dritter erhöhen die Regelsätze. Zusätzlich können Punkte und Fahrverbote verhängt werden. Punkte und rechtskräftige Bussgeldbescheide werden in der Verkehrssünderkartei eingetragen.Verstösst ein Handeln gegen mehrere im Bussgeldkatalog gelistete Tatbestände. so ist nur ein Regelsatz anzuwenden. Unterscheiden sich diese Regelsätze der Höhe nach, gelangt der Höchste zur Anwendung. Ein Fahrverbot, das verhängt wird, weil der Führer eines Fahrzeuges ständig (beharrlich) gegen Verkehrsregeln verstösst, ist (i.d.R.) auf einen Monat festzusetzen...... Bussgeldkatalog - Die GrundlagenHaben Sie schon einmal die zugelassene Geschwindigkeit um mehr als 25 kmh überschritten, deswegen eine Geldstrafe erhalten und lassen sich innerhalb eines Jahres (ab Rechtskraft der Geldbusse) wieder dabei erwischen, dass Sie schneller als 25 kmh sind, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.Wird (die Ausnahme) auf ein Fahrverbot verzichtet, erhöht sich der im Bussgeldkatalog vorgesehene Regelsatz (entsprechend) angemessen. Für Fahranfänger haben die Tatbestände besondere Bedeutung. Schwerwiegende - rechtskräftig festgestellte - Verkehrsverstösse haben eine Verlängerung der Probezeit und eine Nachschulung zur Folge.Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer reduzieren sich die Regelsätze (i. d. R.) um 50 Prozent. |
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