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Überholen - unter
Nichtbeachten des Verkehrszeichens
>Überholverbot< > 40,-
€ > ein Punkt
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung >
125,- € > vier Punkte
> ein Monat Fahrverbot
-
Innerhalb
geschlossener Ortschaften rechts überholt
>
30,- € > mit Sachbeschädigung
> 35,- € -
Mit nicht wesentlich höherer
Geschwindigkeit als der zu Überholende
überholt > 30,- € >
mit Sachbeschädigung
35,- € -
Beim Überholen einen
ausreichenden
Seitenabstand zu einem anderen
Verkehrsteilnehmer nicht eingehalten
>
30,- € > mit Sachbeschädigung 35,-
€ -
Nach dem Überholen nicht sobald als möglich
wieder nach rechts eingeordnet
>
10,- € -
Nach dem Überholen beim Einordnen einen
Überholten behindert > 20,-
Euro -
Vorschriftswidrig links überholt - obwohl der Fahrer des vorausfahrenden
Fahrzeugs die Absicht nach links
abzubiegen angekündigt und sich
eingeordnet hatte > 25,-
€ > mit Sachbeschädigung
> 30,- € -
Fahrtrichtungsanzeiger nicht wie
vorgeschrieben benutzt > 10,-€
-
Außerhalb
geschlossener Ortschaften rechts überholt
>
50,- > drei Punkte
Überholt - obwohl nicht übersehen
werden konnte, dass während des gesamten Überholvorgangs jede
Behinderung des Gegenverkehrs
ausgeschlossen war - oder bei unklarer
Verkehrslage > 50,- €
> drei Punkte - und dabei Überholverbot-Verkehrszeichen
nicht beachtet oder
Fahrstreifenbegrenzung überquert oder
überfahren oder der durch Pfeile
vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht
gefolgt > 75,- € > vier Punkte.
Mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
>
125,- € > vier Punkte
> ein Monat
Fahrverbot
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