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? -) sind die Stichworte dieser Seite. |
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| Rubrik:
Rechtliches - Folgen der Eintragung von
Punkten - |
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| Eingetragene
Punkte werden registriert und verbleiben
in der Verkehrssünderkartei. Punkte
werden aber auch wieder gelöscht. |
| Die
Fristen dafür sind: |
| 2
Jahre bei allen Ordnungswidrigkeiten - |
| 5
Jahre bei Verkehrsstraftaten. Dies gilt
jedoch nicht bei Drogendelikten und der
Entziehung der Fahrerlaubnis - |
| 10
Jahre in allen sonstigen Fällen. |
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| Bei
Punkten die für Ordnungswidrigkeiten
eingetragen wurden gilt, dass die Frist
für die Löschung bei einer neuen
Eintragung unterbrochen wird und wieder
beginnt von vorne zu laufen. Das aber
maximal fünf Jahre. Dann wird auf jeden
Fall gelöcht. |
| Wurden
Punkte aufgrund einer Straftat
eingetragen, unterbricht die Eintragung
von weiteren Punkten für
Ordnungswidrigkeiten die
Austragungsfrist für die Straftatpunkte
nicht. Hier wird die Frist nur durch
Eintragung weiterer Punkte für eine
erneute Straftat unterbrochen. |
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| Bei
Eintragung von
8 Punkten wird eine schriftliche
Verwarnung erteilt. Mit dieser
Verwarnung wird normalerweise auch ein
Hinweis auf die Möglichkeit der
Teilnahme an einem Aufbauseminar
verbunden. |
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| Bei
Eintragung von 14
Punkten muss mit der Anordnung
gerechnet werden, dass an einem
Aufbauseminar teilnehmen ist. |
| Es
bleibt bei einer schriftlichen
Verwarnung, wenn innerhalb der letzten
fünf Jahre an einem Aufbauseminar
teilgenommen wurde. |
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| Bei
Eintragung von
18 Punkten
wird die Fahrerlaubnis entzogen |
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