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Bussgeldkatalog - Bussgeld > Bussgelder für falsches Halten und Parken _ |
Rubrik: Bussgelder für unsachgemässes Parken oder Halten .... Parken
= Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für
mehr als drei Minuten Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen > bis zu 5 m davor > auf Bahnübergängen > vor und in Feuerwehrzufahrten > an Taxiständen > bis zu 10 m vor Lichtzeichen > im Halteverbot > im eingeschränkten Halteverbot > 10,- € > mit Behinderung > 15,- € Halten in zweiter Reihe > 15,- € > mit Behinderung > 20,- € - Parken auf Gehwegen und Radwegen > an engen und unübersichtlichen Straßenstellen > im Bereich von scharfen Kurven > auf Fußgängerüberwegen, sowie bis zu 5 m davor > auf Bahnübergängen > bis zu 10 m vor Lichtzeichen > im Halteverbot > im eingeschränkten Halteverbot > 15,- € > mit Behinderung > 25,- € - Mehr als eine Stunde > 25,- € > mit Behinderung 35,- € - Vor oder in Feuerwehrzufahrten parken > 35,- € - Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parken > 35,- € - Mit Kraftfahrzeuganhängern - ohne Zugfahrzeug - länger als zwei Wochen parken > 20,- € - Parken in zweiter Reihe > 20,- € > mit Behinderung > 25,- € - Länger als 15 Minuten in zweiter Reihe parken > 30,- € > mit Behinderung > 35,- € - Vorrang eines Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachten > 10,- € - Nicht platzsparend halten oder parken > 10,- € - ..... Bussgelder - Halten + Parken _Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit - An einer abgelaufenen Parkuhr > ohne vorgeschriebene Parkscheibe > ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer parken > 5,- € - > bis 30 Minuten 5,- € > bis zu einer Stunde >10,- € > bis zu zwei Stunden > 15,- € > bis zu drei Stunden > 20,- € > mehr als drei Stunden > 25,- € - ...... Tipp: Gerade für Notfälle mit dem Auto: Unsere Telefonnummer im Handy speichern _ |
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