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Rubrik: Bussgelder - Halten + Parken -
Parken = Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für mehr als drei Minuten

Unzulässig gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen > bis zu 5 m davor > auf Bahnübergängen > vor und in Feuerwehrzufahrten > an Taxiständen > bis zu 10 m vor Lichtzeichen > im Halteverbot > im eingeschränkten Halteverbot  > 10,- €  > mit Behinderung  > 15,- €

Halten in zweiter Reihe  >  15,- €  > mit  Behinderung  > 20,- € -

Parken auf Gehwegen und Radwegen > an engen und unübersichtlichen Straßenstellen >  im Bereich von scharfen Kurven > auf Fußgängerüberwegen, sowie bis zu 5 m davor > auf Bahnübergängen > bis zu 10 m vor Lichtzeichen > im Halteverbot > im eingeschränkten Halteverbot  > 15,- €  > mit Behinderung  > 25,- € -

Mehr als eine Stunde  > 25,- €  > mit Behinderung 35,- € -

Vor oder in Feuerwehrzufahrten parken  >  35,- € -

Unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parken  >  35,- € -

Mit Kraftfahrzeuganhängern - ohne Zugfahrzeug - länger als zwei Wochen parken  >  20,- € -

Parken in zweiter Reihe  >  20,- € > mit Behinderung  > 25,- € -

Länger als 15 Minuten in zweiter Reihe parken  >  30,- €  >  mit Behinderung  > 35,- € -

Vorrang eines Berechtigten beim Einparken in eine Parklücke nicht beachten > 10,- € -

Nicht platzsparend halten oder parken  >  10,- € -

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit -
An einer abgelaufenen Parkuhr > ohne vorgeschriebene Parkscheibe > ohne Parkschein oder unter Überschreitung der Höchstparkdauer parken >  5,- € -  > bis 30 Minuten  5,- €  > bis zu einer Stunde >10,- € > bis zu zwei Stunden >  15,- €  > bis zu drei Stunden > 20,- €  > mehr als drei Stunden  > 25,- € -

 

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