| Parken
= Verlassen des Fahrzeugs oder Halten für
mehr als drei Minuten
Unzulässig
gehalten z.B. auf Fußgängerüberwegen
> bis zu 5 m davor > auf
Bahnübergängen > vor und in
Feuerwehrzufahrten > an Taxiständen
> bis zu 10 m vor Lichtzeichen > im
Halteverbot > im eingeschränkten
Halteverbot > 10,- €
> mit Behinderung > 15,- €
Halten
in zweiter Reihe > 15,-
€ > mit Behinderung
> 20,- € -
Parken
auf Gehwegen und Radwegen > an engen und
unübersichtlichen Straßenstellen
> im
Bereich von scharfen Kurven > auf Fußgängerüberwegen,
sowie bis zu 5 m davor > auf
Bahnübergängen > bis zu 10 m vor
Lichtzeichen > im Halteverbot > im eingeschränkten
Halteverbot > 15,- €
> mit Behinderung > 25,- €
-
Mehr
als eine Stunde > 25,-
€ > mit Behinderung 35,- €
-
Vor
oder in Feuerwehrzufahrten parken
> 35,- € -
Unberechtigt
auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz
parken >
35,- € -
Mit
Kraftfahrzeuganhängern - ohne Zugfahrzeug
- länger als zwei Wochen parken
>
20,- € -
Parken
in zweiter Reihe > 20,-
€ > mit Behinderung > 25,-
€ -
Länger als 15 Minuten
in zweiter Reihe parken > 30,-
€ > mit Behinderung
> 35,- € -
Vorrang
eines Berechtigten beim Einparken in eine
Parklücke nicht beachten > 10,-
€ -
Nicht
platzsparend halten oder parken
>
10,- € -
Einrichtungen
zur Überwachung der Parkzeit -
An einer abgelaufenen Parkuhr > ohne
vorgeschriebene Parkscheibe > ohne
Parkschein oder unter Überschreitung
der Höchstparkdauer parken > 5,-
€ - > bis 30 Minuten 5,-
€ > bis zu einer Stunde >10,-
€ >
bis zu zwei Stunden > 15,-
€ >
bis zu drei Stunden > 20,-
€ > mehr als drei Stunden
> 25,- € -
|