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Bussgeldkatalog - Bussgeld > Bussgelder > Sonstige Tatbestände in Stichworten: Falsches Wenden, Abbiegen, Rückwärtsfahren, Kreisverkehr, Beleuchtung etc

 Rubrik: Bussgelder für sonstige Verstösse _

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Die häufigsten Gründe weswegen Bussgelder verhängt werden, sind in der Navigation untergebracht. Die restlichen finden Sie hier.

Strassenbenutzung -

Vorschriftswidrig Gehweg - Seitenstreifen  Kraftfahrstrassen -, Verkehrsinsel oder Grünanlage benutzt - ausser auf Autobahnen oder Kraftfahrstrassen - > 5 € - mit Behinderung > 10 € > mit Gefährdung > 20 € -

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Gegen das Rechtsfahrgebot verstossen durch Nichtbenutzen..

der rechten Fahrbahnseite = 10 € > mit Behinderung = 20 €

des rechten Fahrstreifens und dadurch einen anderen behindert (ausser auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen) = 20 €

der rechten Fahrbahn bei zwei getrennten Fahrbahnen = 25 € > mit Gefährdung = 25 € -

eines markierten Schutzstreifens als Radfahrer = 10 € > mit Behinderung = 15 € > mit Gefährdung = 20 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

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Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen...

bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet = 20 € > 2 Punkte -

auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert = 40 € > 1 Punkt -

durchfahren lassen = 5 € -

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Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht = 75 € > 3 Punkte -

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Als Radfahrer oder Mofafahrer...

Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zugelassener Richtung befahren = 15 € >  - mit Behinderung =20 € > mit Gefährdung = 25 € > mit Sachbeschädigung = 30 € -

Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt = 10 € > mit Behinderung = 15 € >  mit Gefährdung = 20 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

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Fahrtrichtungsanzeiger...

nicht wie vorgeschrieben benutzt = 10 € -

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Vorbeifahren...

An einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeigefahren, ohne ein entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren zu lassen = 20 € > - mit Gefährdung = 30 € >  mit Sachbeschädigung = 35 € -

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Fahrstreifen - Benutzung durch Kraftfahrzeuge...

Fahrstreifen gewechselt und dadurch einen anderen gefährdet = 30 € > mit Sachbeschädigung = 35 € -

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Vorfahrt...

Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren = 10 € -

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert = 25 € -

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet = 50 € > 3 Punkte -

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Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren...

> Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben = 10 € > mit Gefährdung = 30 € >  mit Sachbeschädigung = 35 € -

> Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert = 5 € -

> Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben = 10 € > mit Behinderung = 15 € > mit Gefährdung = 20 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

> Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt = 10 € > mit Behinderung = 15 € >  mit Gefährdung = 20 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

> Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen = 10 € -

> Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet = 40 € > 2 Punkte -

> Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet = 40 € > 2 Punkte -

> Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen = 10 € -

> Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet = 40 € > 2 Punkte -

> Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet = 50 € > 2 Punkte -

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Kreisverkehr...

Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten = 10 € > mit Behinderung = 15 € -

Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geparkt = 15 € > mit Behinderung = 25 € -

Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr einen anderen gefährdet = 35 € -

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Einfahren und Anfahren...

> Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243), einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325, 326) auf die Straße oder von einem anderen Straßenteil oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn eingefahren oder vom Fahrbahnrand angefahren und dadurch einen anderen gefährdet = 30 € > mit Sachbeschädigung = 35 € -

> Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug beschädigt = 20 € -

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Besondere Verkehrslagen...

> Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen anderen behindert = 20 € -

> Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige Gasse nicht gebildet = 20 € -

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Ein- und Aussteigen - Sorgfaltspflichten ...

> Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen gefährdet = 10 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

> Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden = 15 € > mit Sachbeschädigung = 25 € -

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Liegenbleiben von Fahrzeugen...

Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet oder kenntlich gemacht und dadurch einen anderen gefährdet = 40 € > 2 Punkte -

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Abschleppen von Fahrzeugen...

> Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs die Autobahn nicht bei der nächsten Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug in die Autobahn eingefahren = 20 € -

> Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet = 5 € -

> Kraftrad abgeschleppt = 10 € -

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Warnzeichen...

> Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen anderen belästigt oder Schallzeichen gegeben, die aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen = 10 € -

> Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses Warnblinklicht bei Annäherung an eine Haltestelle oder für die Dauer des Ein- und Aussteigens der Fahrgäste entgegen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung nicht eingeschaltet = 10 € -

> Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet = 5 € -

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Bussgelder - Sonstige Verstösse z. B.: Nichtmitführen vom Führerschein, Verkehrssicherung bei Unfall, Warnzeichen, Abschleppen von Fahrzeugen, Einfahren, Ausfahren, Anfahren, Blinker etc _

Beleuchtung...

> Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt= 10 € > mit Gefährdung = 15 € >  mit Sachbeschädigung = 35 € -

> Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen innerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren = 25 € >  mit Sachbeschädigung = 35 € -

> Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht gefahren = 40 € > 3 Punkte -

> Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben beleuchtet oder kenntlich gemacht = 20 € > mit Sachbeschädigung = 35 € -

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Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich beiseite gefahren = 30 € > mit Sachbeschädigung = 35 € -

Unfallspuren beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen worden waren = 30 € -

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Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten...

Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt = 20 € -

Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt = 50 € > 3 Punkte .

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Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und Bescheinigungen...

Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht ausgehändigt = 10 € -

 

 

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