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? -) sind die Stichworte dieser Seite. |
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| Rubrik:
Bussgelder - Sonstige Tatbestände nach
Stichworten - |
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| Die
häufigsten Gründe weswegen Bussgelder
verhängt werden, sind in der Rubrik
links aufgeführt. Die restlichen finden
Sie hier. |
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| Strassenbenutzung
- |
| Vorschriftswidrig
Gehweg - Seitenstreifen
Kraftfahrstrassen -, Verkehrsinsel oder
Grünanlage benutzt - ausser auf
Autobahnen oder Kraftfahrstrassen - >
5 € - mit Behinderung > 10 €
> mit Gefährdung > 20 € - |
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| Gegen das
Rechtsfahrgebot
verstossen durch Nichtbenutzen.. |
| der rechten Fahrbahnseite =
10 € > mit Behinderung = 20 € |
| des rechten
Fahrstreifens und dadurch einen anderen
behindert (ausser auf Autobahnen oder
Kraftfahrstraßen) = 20 € |
| der rechten Fahrbahn bei
zwei getrennten Fahrbahnen = 25 € >
mit Gefährdung = 25 € - |
| eines markierten
Schutzstreifens als Radfahrer = 10 €
> mit Behinderung = 15 € > mit
Gefährdung = 20 € > mit Sachbeschädigung
= 25 € - |
| ----- |
| Gegen das
Rechtsfahrgebot
verstoßen... |
| bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit
und dadurch einen anderen gefährdet =
20 € > 2 Punkte - |
| auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert
= 40 € > 1 Punkt - |
| durchfahren lassen = 5 € - |
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| Als
Führer eines
kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs
mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite
unter 50 m durch Nebel, Schneefall
oder Regen oder bei Schneeglätte oder
Glatteis sich nicht so verhalten, dass
die Gefährdung eines anderen
ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl
nötig, nicht den nächsten geeigneten
Platz zum Parken aufgesucht = 75 €
> 3 Punkte - |
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| Als Radfahrer oder Mofafahrer... |
| Radweg (Zeichen 237,
240, 241) nicht benutzt oder in nicht
zugelassener Richtung befahren = 15 €
> - mit Behinderung =20 €
> mit Gefährdung = 25 € > mit
Sachbeschädigung = 30 € - |
| Fahrbahn, Radweg oder
Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig
benutzt = 10 € > mit Behinderung =
15 € > mit Gefährdung = 20
€ > mit Sachbeschädigung = 25 €
- |
| ----- |
| Fahrtrichtungsanzeiger... |
| nicht wie vorgeschrieben benutzt = 10 € - |
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| Vorbeifahren... |
| An einem haltenden Fahrzeug,
einer Absperrung oder einem sonstigen
Hindernis auf der Fahrbahn links
vorbeigefahren, ohne ein
entgegenkommendes Fahrzeug durchfahren
zu lassen = 20 € > - mit Gefährdung
= 30 € > mit Sachbeschädigung
= 35 € - |
| ----- |
| Fahrstreifen
- Benutzung durch Kraftfahrzeuge... |
| Fahrstreifen gewechselt und
dadurch einen anderen gefährdet = 30
€ > mit Sachbeschädigung = 35 €
- |
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| Vorfahrt... |
| Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger
Geschwindigkeit herangefahren = 10 € - |
| Vorfahrt nicht beachtet
und dadurch einen Vorfahrtberechtigten
wesentlich behindert = 25 € - |
| Vorfahrt nicht beachtet
und dadurch einen Vorfahrtberechtigten
gefährdet = 50 € > 3 Punkte - |
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| Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren... |
| >
Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet
oder ohne vor dem Einordnen oder
Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr
geachtet zu haben = 10 € > mit Gefährdung
= 30 € > mit Sachbeschädigung
= 35 € - |
| >
Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch
ein Schienenfahrzeug behindert = 5 € - |
| >
Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum
nicht an der rechten Seite des in
gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs
geblieben = 10 € > mit Behinderung
= 15 € > mit Gefährdung = 20 €
> mit Sachbeschädigung = 25 € - |
| >
Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es
die Verkehrslage erforderte, oder
Radverkehrsführungen nicht gefolgt = 10
€ > mit Behinderung = 15 €
> mit Gefährdung = 20 € >
mit Sachbeschädigung = 25 € - |
| >
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen = 10 € - |
| >
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen
anderen gefährdet = 40 € > 2
Punkte - |
| >
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen
und ihn dadurch gefährdet = 40 € >
2 Punkte - |
| >
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen = 10 € - |
| >
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen
anderen gefährdet = 40 € > 2
Punkte - |
| >
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren
einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
= 50 € > 2 Punkte - |
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| Kreisverkehr... |
| Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten = 10 € >
mit Behinderung = 15 € - |
| Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn geparkt = 15 € >
mit Behinderung = 25 € - |
| Als Berechtigter beim Überfahren der Mittelinsel im Kreisverkehr
einen anderen gefährdet = 35 € - |
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| Einfahren und Anfahren... |
| >
Aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich (Zeichen 242, 243),
einem verkehrsberuhigten Bereich
(Zeichen 325, 326) auf die Straße oder
von einem anderen Straßenteil oder über
einen abgesenkten Bordstein hinweg auf
die Fahrbahn eingefahren oder vom
Fahrbahnrand angefahren und dadurch
einen anderen gefährdet = 30 € >
mit Sachbeschädigung = 35 € - |
| >
Beim Fahren in eine oder aus einer Parklücke stehendes Fahrzeug
beschädigt = 20 € - |
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| Besondere Verkehrslagen... |
| > Trotz stockenden Verkehrs in eine Kreuzung oder Einmündung
eingefahren und dadurch einen anderen
behindert = 20 € - |
| >
Bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder Außerortsstraße für
die Durchfahrt von Polizei- oder
Hilfsfahrzeugen eine vorschriftsmäßige
Gasse nicht gebildet = 20 € - |
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| Ein- und Aussteigen - Sorgfaltspflichten ... |
| >
Beim Ein- oder Aussteigen einen anderen gefährdet = 10 € > mit
Sachbeschädigung = 25 € - |
| >
Fahrzeug verlassen, ohne die nötigen Maßnahmen getroffen zu haben,
um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu
vermeiden = 15 € > mit
Sachbeschädigung = 25 € - |
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| Liegenbleiben von Fahrzeugen... |
| Liegen gebliebenes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie
vorgeschrieben abgesichert, beleuchtet
oder kenntlich gemacht und dadurch einen
anderen gefährdet = 40 € > 2
Punkte - |
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| Abschleppen von Fahrzeugen... |
| >
Beim Abschleppen eines auf der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeugs
die Autobahn nicht bei der nächsten
Ausfahrt verlassen oder mit einem außerhalb
der Autobahn liegen gebliebenen Fahrzeug
in die Autobahn eingefahren = 20 € - |
| >
Während des Abschleppens Warnblinklicht nicht eingeschaltet = 5 €
- |
| >
Kraftrad abgeschleppt = 10 € - |
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| Warnzeichen... |
| >
Missbräuchlich Schall- oder Leuchtzeichen gegeben und dadurch einen
anderen belästigt oder Schallzeichen
gegeben, die aus einer Folge verschieden
hoher Töne bestehen = 10 € - |
| >
Als Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines
gekennzeichneten Schulbusses
Warnblinklicht bei Annäherung an eine
Haltestelle oder für die Dauer des Ein-
und Aussteigens der Fahrgäste entgegen
der straßenverkehrsbehördlichen
Anordnung nicht eingeschaltet = 10 € - |
| >
Warnblinklicht missbräuchlich eingeschaltet = 5 € - |
| ----- |
| Beleuchtung... |
| >
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig
benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse
es erforderten, oder nicht rechtzeitig
abgeblendet oder
Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem
oder beschmutztem Zustand benutzt= 10
€ > mit Gefährdung = 15 €
> mit Sachbeschädigung = 35
€ - |
| >
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen
innerhalb geschlossener Ortschaften am
Tage nicht mit Abblendlicht gefahren =
25 € > mit Sachbeschädigung
= 35 € - |
| >
Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen
außerhalb geschlossener Ortschaften am
Tage nicht mit Abblendlicht gefahren =
40 € > 3 Punkte - |
| >
Haltendes mehrspuriges Fahrzeug nicht oder nicht wie vorgeschrieben
beleuchtet oder kenntlich gemacht = 20
€ > mit Sachbeschädigung = 35 €
- |
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| Als Unfallbeteiligter den Verkehr nicht gesichert oder bei geringfügigem
Schaden nicht unverzüglich beiseite
gefahren = 30 € > mit Sachbeschädigung
= 35 € - |
| Unfallspuren
beseitigt, bevor die notwendigen Feststellungen
getroffen worden waren = 30 € - |
| ----- |
| Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten... |
| Weisung eines Polizeibeamten nicht befolgt = 20 € - |
| Zeichen oder Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt = 50 € > 3
Punkte . |
| ----- |
| Mitführen und Aushändigen von Führerscheinen und
Bescheinigungen... |
| Führerschein oder Bescheinigung nicht mitgeführt oder auf Verlangen
nicht ausgehändigt = 10 € - |
| ----- |
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