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Nichteinhalten
des (Sicherheits-)Abstandes zu einem
vorausfahrenden Fahrzeug
>
Bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h
> 25,- € | bei Gefährdung >
30,- € |
bei Sachbeschädigung > 35,- €
- Verwarnungsgeld -
>
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als
80 km/h > 35 € - Verwarungsgeld,
wenn der Abstand zwischen einem Viertel
und 5/10 des Tachowertes liegt
>
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als
80 km/h
weniger als 5/10 des halben Tachowertes
> 40,-
€ > 1 Punkt
weniger als 4/10 des halben Tachowertes
> 50,-
€ > 2
Punkte
weniger als 3/10 des halben Tachowertes
> 75,- €
> 3 Punkte
weniger als 2/10 des halben Tachowertes
> 100,- € > 4
Punkte
> bei mehr als 100 km/h = + 1 Monat
Fahrverbot
> weniger als 1/10 des halben
Tachowertes > 125,- € > 4
Punkte
(bei mehr als 100 km/h + 1 Monat
Fahrverbot)
>
bei
einer Geschwindigkeit von mehr als 130
km/h
weniger als 5/10 des halben
Tachowertes > 50,-
€ > 2 Punkte
weniger als 4/10 des halben
Tachowertes > 75,-
€ > 3 Punkte
weniger als 3/10 des halben
Tachowertes > 100,-€
> 4 Punkte
weniger als 2/10 des halben
Tachowertes > 125,- €
> 4 Punkte > ein Monat Fahrverbot
- soweit die Geschwindigkeit höher als
100kmh -
weniger als 1/10 des halben
Tachowertes >150,-
€ > 4 Punkte >
ein Monat Fahrverbot - soweit die
Geschwindigkeit höher als 100kmh -
Als
Vorausfahrender ohne zwingenden Grund
gebremst. Mit Gefährdung >
20,- € > mit
Sachbeschädigung > 30,- € -
Den
zum Einscheren erforderlichen Abstand
zum Vordermann ausserhalb geschlossener
Ortschaften nicht eingehalten >
25,- € -
Mit
LKW oder Kraftomnibus ( mehr als 3,5 T )
auf der Autobahn bei mehr als 50 km/h
einen Sicherheitsabstand von 50 Metern
zu einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht
eingehalten > 50,- € -
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